Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Geschäftsverkehr mit der Privatbrauerei Gessner GmbH & Co.KG (im Folgenden Brauerei) werden mit der Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Diese Bedingungen gelten für Unternehmer auch bei künftigen Vertragsabschlüssen. Der Geltung anderer Geschäftsbedingungen widerspricht die Brauerei ausdrücklich, insbesondere Abwehrklauseln gegen den vereinbarten Eigentumsvorbehalt.
Lieferung
1.1
Ist der Kunde Unternehmer erfolgt der Versand der Ware, soweit er nicht durch brauereieigene Fahrzeuge vorgenommen wird, auf Gefahr des Kunden ab Abschluss des Ladevorgangs in der Brauerei oder einem Lager.
1.2
Teillieferungen sind möglich. Ist die Teillieferung wirtschaftlich verwertbar, hat der Kunde den Preis der erbrachten Teilleistung zu bezahlen.
1.3
Die Brauerei ist von ihrer Lieferpflicht befreit, solange sie aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund (Streik, Aussperrung, höhere Gewalt) and der Lieferung gehindert ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die die Brauerei nicht zu vertreten hat und die ihr die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Brauerei unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt vom Vertrag.
2.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises inkl. aller Nebenforderungen Eigentum der Brauerei.
2.2
Ist der Kunde Unternehmer, so behält sich die Brauerei das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen.
Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung an und ermächtigt den Kunden, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist die Brauerei berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen und dem Letztkäufer, zu dessen Namhaftmachung der Kunde verpflichtet ist, die Abtretung anzuzeigen.
2.3
In Fall der Unwirksamkeit der Abtretung gemäß Ziff.2.2. ist die Brauerei unwiderruflich ermächtigt, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer im Namen und für Rechnung des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt zugleich dem Dritten unwiderruflich Zahlungsanweisung zugunsten der Brauerei.
Gewährleistung und Haftung
3.1
Bier und andere Getränke sind Lebensmittel, die eine sachgemäße und sorgfältige Behandlung erfordern. Sollten sich trotz einer solchen Behandlung Qualitätsmängel zeigen, liefert die Brauerei nach ihrer Wahl zunächst unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden kostenlosen Ersatz. Mehrfache Ersatzlieferungen sind zulässig. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder nach Maßgabe von Ziff.3.3. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
3.2
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Kunde der Brauerei gegenüber nicht innerhalb von 2 Wochen ab Übergabe der Kaufsache schriftlich rügt. Ist der Vertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft im Sinne des HGB, so gilt abweichend die Vorschrift des § 377 HGB. Auch diese Rüge ist schriftlich zu erheben.
3.3
Die Brauerei haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Körperschäden bzw. wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
4.1
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er auf den vereinbarten Nettopreis Umsatzsteuer in der am Tag der Lieferung gültigen Höhe zu bezahlen.
4.2
Aufrechnungen des Kunden, sofern es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, sind ausgeschlossen.
4.3
Der jeweilige Rechnungsbetrag/Kontoauszug gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt/Erhalt des Kontoauszuges Widerspruch erhebt. Auf die Widerspruchsmöglichkeit hat die Brauerei in den Rechnungen/Kontoauszügen hinzuweisen.
Leergut
5.1
Sämtliches Leergut (Paletten, Fässer, Kästen, Flaschen usw.) bleibt Eigentum der Brauerei und wird dem Kunden nur zur bestimmungsmäßigen Verwendung überlassen. Es ist sofort nach Entleerung – am Empfangsort -zurückzugeben. Der Kunde trägt bis zur Wiedererlangung des Besitzes durch die Brauerei die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, auch in Fällen höherer Gewalt.
5.2
Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von ihr an den Kunden ausgelieferten Flaschen (sog. sortiertes Leergut) zurückzunehmen. Die Brauerei ist nicht verpflichtet, Leergut anzunehmen, dessen Rückgabe der Kunde nicht schuldet.
5.3
Zur Sicherung des Rückgabeanspruches wird ein Pfand in angemessener Höhe berechnet, das zusammen mit dem Kaufpreis fällig ist.
5.4
Der jeweilige Leergutsaldo ist auf den Rechnungen abgedruckt. Er gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit hat die Brauerei in den Rechnungen hinzuweisen.
5.5
Für Leergut, das vom Kunden nicht binnen einer von der Brauerei zu setzenden angemessenen Frist zurückgegeben wird, hat der Kunde der Brauerei Schadensersatz in Höhe des hierfür entrichteten Pfandes zu leisten. Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Brauerei einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.
5.6
Ist der Kunde Unternehmer, steht ihm hinsichtlich des Leergutes kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, sein Anspruch beruht auf der Lieferung, mit der er die Behältnisse erhalten hat.
Reklamegegenstände
6.1
Ist der Kunde Unternehmer dürfen Krüge und Gläser und alle sonstigen überlassenen Gegenstände mit Brauereidekor nicht zum Ausschank fremder Biere und alkoholfreier Getränke verwendet werden.
Verarbeitung der Daten
7.1
Die Brauerei ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der notwendigen und ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist Sonneberg. Ist der Kunde Kaufmann oder gehört er zu dem in § 38 ZPO gleichgestellten Personenkreis, ist der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen nach Wahl der Brauerei entweder an ihrem Sitz oder Sitz des Kunden.
Sonstiges
9.1
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.